Alexandra Docter
Psychotherapie und Paartherapie
nach dem Heilpraktikergesetz
Praxis
Willkommen in meiner Praxis
Wie ich Sie unterstützen kann
Carl Rogers war der Meinung, dass der Erfolg einer Therapie nicht abhängig von Wissen und Können des Therapeuten ist, sondern von dessen Einstellung.
Für mich bedeutet das, dass ich eine warme, einfühlende und unbedingt wertschätzende Haltung einnehme.
Offenheit, Zuhören und Nicht-Werten gehören ebenfalls zu den Grundprinzipien dieser Gesprächsführung.
Der Therapeut „schätzt den Klienten“ wie gute Eltern
ihr Kind schätzen; nicht,
weil er jede Verhaltensweise gutheißt, sondern weil er ihn vollkommen und nicht nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert.
Paartherapie
Wir alle kennen wahrscheinlich das eine oder andere Beispiel für misslungene Kommunikation, auch wenn wir manchmal gar nicht genau benennen können, woran sie letztendlich gescheitert ist.
Bei jedem gescheiterten Kommunikationsverlauf lohnt es sich rückblickend darüber nachzudenken, warum und wann der Dialog aus dem Ruder gelaufen ist.
Über mich
Psychotherapie ist eine besondere Form
von Beziehung!
(Carl R. Rogers)
Ausbildungen und Qualifikationen
Heilerlaubnis zur staatlich geprüften Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Erteilt durch die Freie und Hansestadt Hamburg.
Klientenzentrierte Gesprächstherapie nach
Carl R. Rogers
(Grüne Schule Hamburg)
Fachausbildung Schematherapie nach Jeffrey E. Young
(Weiterentwicklung der Kognitiven Verhaltenstherapie)
(Lebensblüte Hannover)
Basisqualifikation Psychotraumatologie
(fortschritte Hamburg /zertifiziert durch GPTG)
Einführung in Psychologie der Persönlichkeit
(Dr.Volker Thönnes)
Laufende fachspezifische Fortbildungen
u.a. life lessons und Supervisionsgruppen
Honorar
Anamnese (60 Minuten)
Gesprächstherapie (60 Minuten)
Paartherapie (90 Minuten)
Klienten mit eingeschränkten
finanziellen Mitteln biete ich
nach Absprache gerne ein
reduziertes Honorar an.
120 €
90 €
90 €
Kostenerstattung
Meine Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Falls Sie jedoch eine private oder eine Zusatzversicherung haben können Sie eine Kostenerstattung beantragen.
Schweigepflicht
Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Informationen und Daten werden diskret und streng vertraulich behandelt.